Willkommen auf dem Parkhaus Les Fabriques

Das im Juli 2021 eingeweihte Parkhaus Les Fabriques ist eines der modernen und sicheren Parkhäuser im Etang-Viertel.
Es ist das erste im Kanton Genf, bei dem der Besucher ein- und ausfahren kann, ohne ein Ticket zu ziehen und ohne an die Kasse gehen zu müssen. Hierzu muss der Kunde im Vorfeld sein Kennzeichen und seine Zahlungsart auf der Seite unseres Partners Evopark registrieren.

Das Parkhaus bietet gemeinschaftliche Parkplätze an, die nicht namentlich an Nutzer vergeben werden. Dies ermöglicht eine optimale Nutzung der Parkflächen.

Das Parkhaus besteht aus drei Geschossen (-1, -2 & -3), von denen die erste (-1) vorzugsweise von Ladenbesuchern und Kita-Nutzern belegt wird.

Höhe 2,50 m
im Geschoss -1

Höhe 2,10 m
auf den Geschossen -2 und -3

Geschwindigkeitsbegrenzung
bei 10 km/h

Fahrräder,
Roller, Inline-
Skates und Skateboards
sind verboten

Nichtraucher

Dienstleistungen

Geöffnet 24 h
an 7 Tagen der Woche

Kundenempfang von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr (am Freitag Schliessung um 17:30 Uhr)

Parkangebot

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Parkplätze für Behinderte

Kurzhalteplätze

Parkplätze für Motorräder

Exklusivitäten

4G Netzwerk

Ticketless

Find my car

Prepaid-Karte

Annehmlichkeiten

Aufzüge für körperlich eingeschränkte Personen

Zahlstellen für Behinderte

Dynamische Führung

Security

Videoüberwachung

Verschliessbares automatisches Tor

Zugriff per Digitalcode

Zahlungsarten

Kartenzahlung

Kontaktlos

Banknoten & Münzen CHF

Banknoten EUR

Nutzungseinschränkungen

Das Parkhaus Les Fabriques ist ein privates Nichtrauchergelände, das das Parken ausschliesslich für Abonnenten mit leichten Motorfahrzeugen (max. 3,5 t) gestattet. Diese müssen in gutem Zustand sein und mit Strom oder Benzin oder Diesel betrieben werden. Ihre maximale Höhe darf einschliesslich aller Anbauteile (z. B. Dachbox, Fahrräder, Antennen) 2,50 m auf dem Geschoss -1, und 2,10 m auf den Geschossen -2 et -3 nicht überschreiten. Motorisierte 3- oder 4-Rad-Fahrzeuge, einschliesslich Roadster und Quads, sind erlaubt.

Strikt untersagt ist die Verwendung von:

  • Fahrzeugen, die nicht mit Elektro-, Benzin- oder Dieselkraftstoff betrieben werden, insbesondere Flüssigpropangas (LPG), Erdgas, Butangas oder Wasserstoff.
  • Zu ziehende Fahrzeuge – Anhänger aller Art, einschliesslich Wohnwagen (sofern nicht ausdrücklich genehmigt)
  • Segways, Scooter, Rollerblades und Skateboards.

Tarife nach Stunden

Tarife Dauerzugang

Andere Tarife

Allgemeine Bedingungen