Willkommen auf dem Parkhaus Les Rayes

Das Parkhaus des Rayes liegt im Zentrum von Vésenaz, einer Wohnsiedlung in der Nähe von Genf. Vésenaz liegt auf den Hügeln um Genf und besitzt ein gehobenes Einkaufszentrum sowie Einzelhandelsgeschäfte. Die Anbindung an das Genfer Stadtzentrum erfolgt durch die Linie E der Transports Publics Genevois.

Höhe 2,05m

Geschwindigkeitsbegrenzung
bei 10 km/h

Fahrräder,
roller, Inline-
Skates und Skateboards
sind verboten

Nichtraucher

Serviceleistungen

Geöffnet 24 h
an 7 Tagen der Woche

ANPR

Parkangebot

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Plätze für Mobility-Carsharing

Behindertenparkplätze

Kinderzonen

Annehmlichkeiten

erste Stunde frei

Behindertentoiletten

Aufzug

Aufzüge für Behinderte

Defibrillator

Wickeltisch

Sicherheit

Videoüberwachung

Rondengänge Tag & Nacht

Zahlungsarten

Kartenzahlung

Kontaktlos

Banknoten & Münzen CHF

Banknoten EUR

Nutzungseinschränkungen

Das Parkhaus des Rayes ist ein Privatgrundstück, Nichtraucherzone, zur ausschliesslichen Nutzung als kostenpflichtiger, stündlicher Parkplatz für Leichtkraftfahrzeuge (max. 3,5 t) in gutem Betriebszustand, die mit elektrischem Strom, Benzin oder Diesel betrieben werden, mit einer maximalen Höhe (einschliesslich sämtlicher Aufbauten, z. B. Dachkasten, Fahrradgestell, Antennen) von höchstens 2 Metern. Motorisierte Drei- oder Vierräder inkl. Roadsters und Quads sind zugelassen.

Streng untersagt sind:

  • Motorisierte und nicht motorisierte Zweiräder (ausser mit ausdrücklicher Genehmigung)
  • Mit einem anderen Kraftstsoff als Benzin oder Diesel, insbesondere mit Flüssiggas (LPG), Erdgas, Butangas betriebene Fahrzeuge oder Wasserstoff
  • Anhänger jeder Art, einschliesslich Wohnwagen (ausser mit ausdrücklicher Genehmigung)
  • Roller, Inline-Skates und Skateboards.

Tarife nach Stunden

Tarife Dauerzugang

Andere Tarife

Abonnement-Antrag

Kündigungsantrag

Allgemeine Bedingungen

Jeder Parkantrag, gleichbedeutend mit dem Befahren des Parkhauses des Rayes mit einem Fahrzeug, gilt als uneingeschränktes und vorbehaltloses Einverständnis mit den vorliegenden allgemeinen Bedingungen. Betritt ein Fussgänger das Parkhaus, so gilt dies gleichermassen.