Willkommen im der Parkhaus La Concorde

Das im September 2025 eingeweihte Parkhaus La Concorde ist ein modernes und sicheres Parkhaus. Es bietet voll gemeinschaftlich genutzte Parkplätze, das heißt, diese werden den Nutzern nicht namentlich zugewiesen. Dies ermöglicht eine optimale Nutzung der Parkplätze.

Höhe 2,10 m

Geschwindigkeitsbegrenzung
bei 10 km/h

Fahrräder,
Roller, Inline-
Skates und Skateboards
sind verboten

Nichtraucher

Dienstleistungen

Geöffnet 24 h
an 7 Tagen der Woche

Abonnement-Antrag

Parkangebot

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Parkplätze für Behinderte

Parkplätze für Motorräder

Exklusivitäten

Prepaid-Karte

Annehmlichkeiten

Aufzüge für körperlich eingeschränkte Personen

Zahlstellen für Behinderte

Dynamische Führung

LPR

Security

Videoüberwachung

Verschliessbares automatisches Tor

Zahlungsarten

Zahlungsarten

Kontaktlos

Banknoten & Münzen CHF

Banknoten EUR

Nutzungseinschränkungen

Parking La Concorde ist ein privater Nichtraucherbereich, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Es ist ausschließlich für das kostenpflichtige Parken von Kraftfahrzeugen (max. 3,5 t) bestimmt, die mit einem zeitgestempelten Parkticket, einem sogenannten Time-Ticket, oder einer Dauerzugangskarte oder einem Badge befahren werden.

Das Fahrzeug muss funktionstüchtig sein, mit Strom, Benzin oder Diesel betrieben werden und eine maximale Höhe inklusive eventueller Anbauten (z. B. Dachbox, Fahrräder, Antennen) von 2,10 Metern haben.
Zugelassen sind Fahrzeuge mit 3 oder 4 Rädern, darunter Roadster und Quads, sowie motorisierte 2-Rad-Fahrzeuge (2WD).

Die Verwendung von:
• Fahrzeuge, die weder mit elektrischer Energie noch mit Benzin oder Diesel betrieben werden, insbesondere mit flüssigem Propangas (LPG), Erdgas, Butangas oder Wasserstoff;
• Anhängefahrzeuge – Anhänger aller Art, einschließlich Wohnwagen – (sofern nicht ausdrücklich von der Leitstelle genehmigt);
• Selbstbalancierende Roller, Rollerblades und Skateboards

Tarife nach Stunden

Tarife Dauerzugang

Andere Tarife

Allgemeine Bedingungen

Jeder Parkantrag, gleichbedeutend mit dem Befahren des Parkhauses La Concorde mit einem Fahrzeug, gilt als uneingeschränktes und vorbehaltloses Einverständnis mit den vorliegenden allgemeinen Bedingungen. Betritt ein Fussgänger das Parkhaus, so gilt dies gleichermassen.